Sie sind hier:
Wissen
Telefon (Mo-Fr 9 bis 16 Uhr):
0201/649590-0
|
Kontaktformular
MENU
Medien
Übersicht
Lexikon/Glossar
Spickzettel
Weblog
Konferenzvorträge
Fachbücher
Fachartikel
Leserportal
Autoren gesucht!
Literaturtipps
Praxisnahe Fallbeispiele
Downloads
Newsletter
.NET
Startseite
.NET 8.0
.NET 7.0
.NET 6.0
.NET 5.0
.NET Core
.NET 4.0/4.5.x/4.6.x
.NET 3.0/3.5
.NET 2.0
.NET-Lexikon
Programmiersprachen
Entwicklerwerkzeuge
Klassenreferenz
Softwarekomponenten
Windows Runtime
World Wide Wings-Demo
Versionsgeschichte
Codebeispiele
ASP.NET
Artikel
Bücher
Schulung & Beratung
Konferenzen/Events
ASP.NET
Startseite
Lexikon
Sicherheit
Konfiguration
Global.asax
Tracing
Technische Beiträge
Klassenreferenz
Programmiersprachen
Entwicklerwerkzeuge
Softwarekomponenten
Forum
Schulung & Beratung
PowerShell
Startseite
Commandlet-Referenz
Codebeispiele
Commandlet Extensions
Versionsgeschichte
Schulungen+Beratung
Windows
Startseite
Windows Runtime (WinRT)
Windows PowerShell
Windows Scripting
Windows-Schulungen
Windows-Lexikon
Windows-Forum
Scripting
Startseite
Lexikon
FAQ
Bücher
Architektur
Skriptsprachen
Scripting-Hosts
Scripting-Komponenten
COM/DCOM/COM+
ADSI
WMI
WMI-Klassenreferenz
Scripting-Tools
WSH-Editoren
Codebeispiele
.NET-Scripting
Forum
Schulung & Beratung
Nutzer
Anmeldung/Login
Buchleser-Registrierung
Gast-Registrierung
Hilfe
Website-FAQ
Technischer Support
Site Map
Tag Cloud
Suche
Kontakt
Erklärung des Begriffs: European Accessibility Act (EAA)
Begriff
European Accessibility Act
Abkürzung
EAA
Eintrag zuletzt aktualisiert am
06.05.2024
Zur Stichwortliste unseres Lexikons
Was ist
European Accessibility Act
?
Der European Accessibility Act (EAA), alias Europäische
Barrierefreiheit
srichtlinie, ist eine wichtige Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. In Deutschland ist der EAA im
Barrierefreiheit
sstärkungsgesetz (
BFSG
) vom 16.06.2021 umgesetzt. Das
BFSG
gilt ab dem 28.06.2025 für alle Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern oder 2 Mio Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Aber: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur
Barrierefreiheit
verpflichtet! Für Selbstbedienungsterminals gelten die Regelungen erst ab 2040. Bei Verstößen drohen Vertriebsverbote, sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro.
Der EAA basiert auf der Norm EN 301 549, welche sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (
WCAG
) orieniert. Der EAA legt Mindestanforderungen fest, die von Herstellern und Dienstleistern eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard "
Web Content Accessibility Guidelines
" (
WCAG
) Version 2.1 auf Level AA.
Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen gehören:
Geldautomaten und Bankdienstleistungen
Computer
Telefone und TV-Geräte
Telekommunikationsdienstleistungen
Websites
Onlinehandel
Querverweise zu anderen Begriffen im Lexikon
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Barrierefreiheit
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Beratung & Support
Beratung/Consulting: Barrierefreiheit nach European Accessibility Act (EAA)
Anfrage für Beratung/Consulting zu European Accessibility Act EAA
Gesamter Beratungsthemenkatalog
Technischer Support zum European Accessibility Act EAA
Schulungen zu diesem Thema
Softwareproduktlinienentwicklung - Product Line Architecture (PLA)
Anfrage für eine individuelle Schulung zum Thema European Accessibility Act EAA
Gesamter Schulungsthemenkatalog
Bücher zu diesem Thema
Alle unsere aktuellen Fachbücher
E-Book-Abo für ab 99 Euro im Jahr